AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausgeschriebener Angebote

von Signature-Events by SchneeQuotient E&T AG

namentlich «Ski-Spass», «Ski&Chill», «Rom&Chill», Kundenevents, Autofahrevents

 

Veranstalterin für die Angebote auf den Webseiten

ist die SchneeQuotient E&T AG (nachfolgend SchneeQuotient genannt).

 

Teilnehmeranmeldung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs registriert und berücksichtigt. Der Vertrag wird mit unserer Bestätigung abgeschlossen.

Meldet ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin weitere Teilnehmende an, so steht er oder sie für deren Verpflichtungen wie für die eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der Aktivität.

 

Teilnahmebedingungen

Bei den Angeboten von SchneeQuotient ist die Anreise, falls nicht anders ausgeschrieben, Sache der Teilnehmenden. Sie sind dafür besorgt, programmgemäss einzutreffen.

Die Teilnehmenden  sorgen für eine genügende Unfallversicherung, die insbesondere die gebuchte Aktivität versichert.

Teilnehmende nehmen selbstverantwortlich an den Aktivitäten von SchneeQuotient teil. Sie informieren SchneeQuotient oder stellvertretend den Guide wahrheitsgetreu über ihr Können, ihre Fähigkeiten sowie über allfällige Schwierigkeiten usw.

 

Die Teilnehmenden von SchneeQuotient Skiangeboten sind selbst für die korrekte Ausrüstung (Skis, korrekt eingestellte Bindungen, Schuhe usw.) verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen des Guides (Skilehrer/innen, Instruktor/innen) sowie allfällige Schutz- und Sicherheitskonzepte zu befolgen.

Werden technische Geräte wie Videokameras, Fotokameras, Smartphones usw. auf die Aktivität mitgenommen, ist der Teilnehmer oder die Teilnehmerin selber für einen geeigneten Schutz besorgt.

Die Teilnehmenden kümmern sich selbstverantwortlich um die nötige Erfüllung der Teilnahme-Voraussetzungen in Hinblick auf die geltende Zertifikatspflicht 3G (ab 13.09.2021) als behördlich angeordneten Massnahmen für Restaurantbesuche, Veranstaltungen, Hotelübernachtungen etc.

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierung- und Extra-Rückreisekostenversicherung.

 

Programm- und Leistungsänderungen vor Aktivitätsbeginn

SchneeQuotient behält sich das Recht vor, bei Vorliegen objektiver Gründe wie Naturereignisse, behördlichen Massnahmen, Gesundheitsrisiken, höherer Gewalt usw. Programm- und Leistungsänderungen vorzunehmen. SchneeQuotient orientiert die Teilnehmer bei wesentlichen Vertragsänderungen rasch möglichst über die Änderung und allfällige Preiserhöhungen.

Bei wesentlichen Vertragsänderungen können die Teilnehmer innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Ohne Mitteilung innert Frist, nimmt der Teilnehmer die Programm- resp. Leistungsänderung an.

 

Veranstaltungsabsage durch SchneeQuotient

SchneeQuotient kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 20 Tage vor Anlass absagen.
Die Anzahl der Mindestteilnehmer variiert. Sie ist in der jeweiligen Angebots-Ausschreibung und/oder Individualgruppen-Offerte deklariert.

 

Reiserücktritt durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin

Teilnahme-Abmeldungen werden ausschliesslich per E-Mail lilian@signature-events.ch oder lilian@ski-spass.ch oder per Post an die Adresse SchneeQuotient E&T AG, Lilian Kummer, Bergstrasse 10, 8309 Nürensdorf entgegengenommen.

Zur Berechnung der untenstehenden Fristen ist das Eintreffen der Rücktrittsmitteilung bei SchneeQuotient zu den normalen Bürozeiten massgebend. (An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste normale Werktag massgebend).

Absagen

bis 46 Tage vor Event-Anreisetag keine Teilnahmegebühren

45 bis 20 Tage vor Event-Anreisetag 50% der Teilnahmegebühren

20 bis 0 Tage, no-show vor Event-Anreisetag 100% der Teilnahmegebühren

 

Für die Annullation von zusätzlich reservierten Hotelzimmern gelten die Bestimmungen des jeweiligen Hotels.

Bestehende oder neu eingeführte Schutzkonzepte oder andere Gesundheits- und sanitarischen Massnahmen berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung des Events, der Reise oder der Aktivität.

 

Nicht bezogene Leistungen

Während der Aktivität nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.

 

Haftung von SchneeQuotient

SchneeQuotient weist darauf hin, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten immer mit einem erhöhten Risiko einhergeht, welches jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin selber trägt.

SchneeQuotient haftet in folgenden Fällen nicht:

  • Versäumnisse des Teilnehmers oder der Teilnehmerin vor oder während des Events (z.B. mangelhafte Ausrüstung, Nichtbefolgen von Weisungen des Guides, Teilnahme an Aktivitäten, die nicht dem eigenen Können entsprechen, Nichteinhalten von Schutz- und Sicherheitskonzepten, Teilnahme am Event unter Drogeneinfluss…)
  • Der Schaden wurde durch ein unvorhersehbares oder nicht abwendbares Versäumnis eines Dritten, an der Vertragserbringung nicht beteiligten, verursacht (z.B. Kollision…)
  • Der Schaden wurde durch höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches SchneeQuotient oder ein Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte, verursacht

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphones usw. haftet SchneeQuotient nicht.

Für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist die Haftung von SchneeQuotient auf den doppelten Arrangementpreis/Person je Teilnehmer beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung fällt dahin, wenn der Schaden absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt wurde.

Enthalten anwendbare nationale Gesetze, internationale Abkommen oder auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse, so kann sich SchneeQuotient darauf berufen und haftet nur im Rahmen dieser anwendbaren Bestimmungen.

SchneeQuotient haftet nicht für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangenen Feriengenuss, Frustrationsschäden und dergleichen.

Die ausservertragliche und quasivertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzes-bestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Die ausservertragliche und quasivertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung begründen als die vertragliche Haftung.

Beigezogene Leistungserbringer, Guides usw. können sich auf vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse berufen, soweit sie nicht eigenständige Vereinbarungen mit den Teilnehmenden abgeschlossen haben.

 

Datenschutz

SchneeQuotient benötigt von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung.

SchneeQuotient untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und ist damit verpflichtet, diese Teilnehmerdaten sicher aufzubewahren. SchneeQuotient speichert diese Daten in der Schweiz.

SchneeQuotient leitet diese Teilnehmerdaten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiter. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

Sowohl SchneeQuotient wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Teilnehmerdaten an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Hotels.

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

 

Besonders schützenswerte Personendaten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass SchneeQuotient besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei Lilian Kummer (lilian@signature-events.ch) abzubestellen.

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Lilian Kummer (lilian@signature-events.ch)

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird 3900 Brig vereinbart.

Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare Bestimmungen in nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen.

 

Firmendomizil: SchneeQuotient E&T AG, c/o Kummer, Sportplatzweg 9, 3987 Riederalp

Korrespondenzadresse: SchneeQuotient E&T AG, Bergstrasse 10, 8309 Birchwil

Nürensdorf, 20.10.2020